1. Abschluss des Reisevertrages, Fremdleistungen
1.1
Mit Ihrer Buchungsanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei Buchung vorliegen.
Der Pauschalreisevertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.
1.2
Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.3
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien, vor allem im Reisebüro, ist diese in Papierform zu übergeben, ansonsten, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr, reicht die Übermittlung auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger.
Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, so sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie innerhalb der Bindungsfrist uns gegenüber die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt haben.
1.4
Die von uns als Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.
1.5
Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nichtausgeschriebene Reisen. Sie werden nach Verfügbarkeit in Festbuchungen umgewandelt, sobald und soweit die Reise für den gewünschten Reisezeitraum buchbar ist.
1.6
Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie, E‑Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe dazu auch Ziffer 8.).
Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung
2.1
Zur Absicherung der Kundengelder haben wir als Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung bei der
R + V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung.
Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung.
2.2
Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von i. d. R. 30 % des Gesamtpreises fällig.
2.3
Der restliche Preis wird 6 Wochen vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und der Reiseplan entweder bei Ihrer Vertriebsstelle (z. B. Reisebüro, Online – Reisebüro, Call Center) bereitliegt oder Ihnen verabredungsgemäß übermittelt wird.
2.4
Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 6) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 7) werden jeweils sofort fällig.
2.5
Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 35 Tage vor Reiseantritt und nur für noch offenstehende Zahlungen vorgenommen werden.
2.6
Sollte Ihnen der Reiseplan nicht bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Bei Kurzfristbuchungen oder Änderungen der Reise ab 14 Tagen vor Reiseantritt erhalten Sie einen Reiseplan über den gleichen Weg wie bei längerfristigen Buchungen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, den Reiseplan nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.
2.7
Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Reiseveranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
Der Reiseveranstalter kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 5.2, 5.5 verlangen.
Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
2.8
Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten.
Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.
2.9
Reiseleitung, Betreuung vor Ort
Sollte ausweislich der Buchungsbestätigung keine Betreuung vor Ort durch den Tourguide geschuldet sein, wenden Sie sich bitte direkt an uns unter folgenden Kontaktdaten: Sarda-Moto-Tours Moto-Division der 2Forse GmbH Spitalwaldstr. 12, 91126 Schwabach – 4 – / 5 Telefon: +49 (0)911 46 226 06 E‑Mail: sales@sarda-moto-tours.de Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 9. und 10.6.
3. Flugbeförderung
3.1 Ausführendes Luftfahrtunternehmen/gemeinschaftliche Liste
Wir sind als Reiseveranstalter gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten.
Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten.
Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten.
Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), finden Sie unter www.lba.de .
3.2
Zwischenlandungen
Wir weisen darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann.
3.3 Geld und Wertgegenstände
Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Vor Vertragsschluss können wir als Reiseveranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
4.2
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und von uns als – 5 – / 6 Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3
Wir als Reiseveranstalter sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren.
Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.
4.4
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns als Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir Ihnen als Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten haben.
Sie haben dann die Wahl, auf die Mitteilung von uns zu reagieren oder nicht.
Wenn Sie gegenüber uns reagieren, dann können Sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Wenn Sie uns gegenüber nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
Hierauf sind Sie von uns in der Erklärung gemäß Ziffer 4.3.in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
4.5
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir als Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4.6
Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän.
Dies gilt gleichermaßen für guidegeführte Touren, auch hier entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheitsoder Witterungsgründen, allein der Tourguide.
5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Stornogebühren
5.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von dem Pauschalreisevertrag zurücktreten.
Der Rücktritt ist gegenüber uns als Reiseveranstalter zu erklären.
Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
5.2
Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert wir als Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle als Reiseveranstalter unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Die Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 5.4 pauschaliert.
Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben.
Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Sie sind auf Ihr Verlangen von uns als Reiseveranstalter zu begründen. Ihnen bleibt darüber hinaus der Nachweis offen, dass die uns zustehenden Gebühren wesentlich geringer als die von uns geforderte Entschädigungspauschale sind.
5.3
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht von uns als Reiseveranstalter zu – 7 – / 8 vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
5.4
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei Stornierungen:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises
Stichtag für die Stornoberechnung ist der Tag der ersten Reiseleistung.
Die erste Reiseleistung ist der Abgabetermin des Motorrades. Im Falle eines Mietmotorrades oder ohne Motorrad mit dem Tag des Hinfluges.
5.5
Wir als Reiseveranstalter behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir als Reiseveranstalter nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6
Sind wir infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, haben wir diesen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
5.7
Ihr Recht, innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe unten Ziffer 6.2), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns, dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.
6. Umbuchung, Ersatzperson
6.1
Auf Ihren Wunsch nehmen wir als Reiseveranstalter, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor.
Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung.
Dafür wird eine gesonderte Gebühr von € 40,00 pro Person erhoben.
Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften, Hotels, etc.) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.
Bitte achten Sie deshalb auch auf die korrekte Schreibweise Ihres Namens.
Darüber hinaus gilt Folgendes:
Bei einer Änderung der Beförderung, der Unterkunft (außer Änderungen innerhalb der gebuchten Unterkunft) oder des Reisetermins wird der Reisepreis für die geänderten Leistungen komplett neu berechnet auf der Basis der dann geltenden Preise und Bedingungen.
Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten Unterkunft (z. B. Änderung der Zimmerkategorie, der Verpflegungsart oder der Zimmerbelegung des gebuchten Zimmers) wird der Preis für die geänderten Leistungen anhand der der Buchung bisher zugrundeliegenden Preise und Bedingungen neu ermittelt. Änderungen nach den oben genannten Fristen sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1) hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
6.2
Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn können Sie auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.
Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
Gegenüber Leistungsträgern (z. Fluggesellschaften, Hotels etc.) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.
Wir als Reiseveranstalter haben Ihnen einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
Ihnen bleibt der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
7. Reiseversicherung
Wir empfehlen den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
Bitte beachten Sie hierzu die besonderen Angebote in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen.
Einzelheiten hierzu finden sie auf unserer Webseite unter:
https://sarda-moto-tours.de/organisierte-motorradreise-sardinien/
8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
8.1
Wir können als Reiseveranstalter den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns als Reiseveranstalter von Ihnen nachhaltig gestört wird.
Das gleiche gilt, wenn Sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Wir als Reiseveranstalter behalten jedoch den Anspruch auf den Reisepreis.
Evtl. Mehrkosten für eine von der Buchungsbestätigung abweichende Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Wir als Reiseveranstalter müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangen einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
8.2
Wir als Reiseveranstalter können bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang beim Reisenden).
Wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.
Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet.
Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.
8.3
Wir als Reiseveranstalter können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind; in diesem Fall haben wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
Treten wir als Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www.auswaertigesamt.de, sowie unter der Telefonnummer (030) 5000–2000.
9. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung
9.1
Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von Reisemängeln erbracht, dann können Sie Abhilfe verlangen. Wir als Reiseveranstalter können die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
9.2 Sie können eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
9.3
Soweit wir als Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen können, dann können Sie weder Minderungsansprüche nach § 651m noch Schadensersatzansprüche nach § 651n geltend machen.
9.4
Ist eine Pauschalreise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt und leisten wir als Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, dann können Sie den – 11 – / 12 Reisevertrag – in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von uns als Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie, sofern der Vertrag die Beförderung umfasste, den Anspruch auf Rückbeförderung.
Sie schulden uns dann als Reiseveranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen bzw. zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
10. Schadensersatz
10.1
Bei Vorliegen eines Reisemangels können Sie unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von Ihnen verschuldet, ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und dies für uns als Reiseveranstalter nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.
Sie können dann auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.
10.2 Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung als Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Ihnen nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
10.3 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle gegen uns als Reiseveranstalter gerichtete Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.4 Fremdleistungen
Wir als Reiseveranstalter haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen) von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie als Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind.
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns als Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
10.5
Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten.
Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen.
Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir als Reiseveranstalter nur, wenn uns ein Verschulden trifft.
Wir als Reiseveranstalter empfehlen den Abschluss einer Unfallversicherung.
10.6 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich uns direkt mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.
Ist die Reiseleitung bzw. Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier), den Reiseveranstalter (Kontaktdaten siehe unten am Ende).
Die notwendigen Telefon- und Telefaxnummern sowie E‑Mail-Adressen finden Sie in Ihrem Reiseplan oder in der Leistungsbeschreibung.
Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns gegenüber anzuzeigen.
11. Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe.
12. Pass‑, Visa‑, Zoll‑, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Wir werden Sie über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen unterrichten.
Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von uns als Reiseveranstalter bedingt sind.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns als Reiseveranstalter zu vertreten ist.
Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt.
Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen.
Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren.
Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte der vorvertraglichen Information und wenden Sie sich an Ihre Vertriebsstelle.
13. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.
Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet.
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://sarda-moto-tours.de/datenschutz/
14. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für uns als Reiseveranstalter:
Sarda-Moto-Tours
Moto-Division der 2Forse GmbH
Spitalwaldstr. 12
91126 Schwabach
Handelsregister: HRB 17475
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg
Vertreten durch:
Robert Stadler
Telefon: +49 (0)911 46 226 06
E‑Mail: sales@sarda-moto-tours.de
Transportbedingungen
Transporteur ist die Sarda-Moto-Tours Moto-Division der 2Forse GmbH, Spitalwaldstraße 12, 91126 Schwabach, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg, Registernummer: HR 15720, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz DE812540601, Telefon: +49 911 46226–06; Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Robert Stadler / Prokuristin Patricia Schatz
1. Regelungsgegenstand:
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte, durch SMT – im folgenden Transporteur genannt, insbesondere gelten diese für alle elektronisch, e‑Mail , per Fax oder per Brief übermittelten Auftragsbestellungen durch den Auftraggeber, welcher mit jeder Bestellung erklärt, dass er vor Abschluss des Vertrages, Kenntnis von den jeweilig gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen zusätzlichen Geschäfts- und Transportbedingungen neuester Fassung von dem Anbieter genommen hat, diese versteht und mit deren Geltung einverstanden ist und unwiderruflich mit der Unterschrift in der Anmeldung anerkennt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dem formlosen oder / und formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen.
2. Vermittlungstätigkeiten
Der Anbieter tritt als Transporteur, aber auch als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen unterschiedlicher Partnerunternehmen / Leistungsträgern auf.
3. Vermittlungsgegenstand
Der Vermittlungsgegenstand ist ein Angebot von Beförderungs- und logistischer Transportleistungen. Der Kunde beauftragt den Anbieter, ihm auf Grundlage dieses Transport- oder Vermittlungsvertrages eine solche Leistung anzubieten. Ein Anspruch auf eine tatsächliche Vermittlung besteht nicht.
Der Umfang der Leistungen bezieht sich ausschließlich auf schriftlich bestellte und von dem Anbieter angebotene und schriftlich per Fax oder E‑Mail bestätigte einzelner Beförderungs- und logistischer Transportleistungen für motorisierte Zweiräder sowie bauähnliche Fahrzeuge.
4. Transport Leistung
Der Umfang der Leistungen bezieht sich ausschließlich auf schriftlich bestellte und von uns schriftlich bestätigte Transportleistungen für unverpackte Motorräder, oder gesondert abgesprochene Fahrzeuge und Güter.
Angenommen werden ausschließlich nur rollfähige Fahrzeuge, beim Versand von defekten oder Unfallfahrzeugen muss das Be- und Entladen von einer Person durchführbar sein. Da der Anbieter / Erfüllungsgehilfe keine Ladehilfsmittel (außer Auffahrrampe) mitführen, ist darauf zu achten, dass das Transportgut von einer Person be- und entladen werden kann, ansonsten ist am Umschlagplatz für ausreichend Hilfe und/oder Technik zu sorgen oder wird mit Zusatzkosten berechnet.
• Der Tankinhalt muss reduziert sein auf nicht mehr als 75% betragen (Hitzestau).
• Flüssigkeitsbehälter jeglicher Art, brauchen jedoch nicht entleert werden.
• Das Motorrad darf keine Flüssigkeit verlieren. Sollten auslaufende Flüssigkeiten andere Motorräder
verunreinigen/beschädigen, muss die Reinigung/Reparatur vom Halter des Verursacherfahrzeugs getragen werden.
• Die Spiegel des Motorrades müssen eingeklappt sein.
• Die Frontscheibe muss (sofern von der Bauart vorgesehen) auf den niedrigsten Stand zurückgefahren werden.
• Eventuelle Seitenkoffer und Top-Cases müssen vom Kunden selbst gegen Verkratzungen geschützt werden
(bspw. durch Überziehen von alten Pullovern). Beschädigungen durch Stöße und somit Dellen sind hingegen versichert.
• Sollte bei Buchung der Variante „Transport mit Top-Case“ anstelle des Top-Cases eine Reisetasche (max. 80x40x40 cm)
aufgegeben werden, hat diese der Kunde selbst am Heckträger des Motorrades anzubringen. Die Tasche darf
ausschließlich nur auf dem Heckträger des Motorrades, nicht auf dem Fahrer- oder Sozia-Sitz angebracht werden!
Für die Durchführung von Motorradtransporten und der damit im Zusammenhang stehenden besonderen Leistungen, Arrangements, Versand- und Treuhandleistungen gelten uneingeschränkt diese AGB‘s. Da der Einhol-Transport der Fahrzeuge in Deutschland teilweise auf offenen Fahrzeugen erfolgen könnte, können dadurch durch Witterung bedingt Verschmutzungen während des Transports am Fahrzeug und beförderten Material auftreten. Für die Beseitigung dieser Verunreinigung kommt der Anbieter nicht auf. Jedes Fahrzeug wird bei Transporten durch den Anbieter mit Zurrgurten- und ‑bändern fachgerecht verladen und befestigt, damit ein sicherer Transport gewährleistet werden kann. Die Fahrzeuge und das zu transportierende Material sind hier während des gesamten Transportweges gegen Diebstahl und Beschädigung in Höhe des Fahrzeugzeitwertes versichert (im Transportpreis inbegriffen).
Die Versicherungsleistung setzt aus, sobald das Fahrzeug am Bestimmungsort zur Nutzung oder Lagerung übergeben wird und tritt wieder in Kraft, sobald das Fahrzeug planmäßig für den Rücktransport verladen wird. Grundsätzlich wird bei Transportbeginn- und Transportende durch den Anbieter ein Übergabeprotokoll oder Fotos angefertigt – dieses Protokoll oder Fotos sind für evtl. Beanstandungen zwingend. Wird kein Übergabeprotokoll gefertigt, gilt dies grundsätzlich als Haftungsausschluss seitens des Anbieters.
Das Fahrzeug muss unverzüglich bei Übernahme am jeweiligen Übergabepunkt auf Mängel kontrolliert werden und Beanstandungen haben sofort beim Mitarbeiter der Sarda-Moto-Tours zu erfolgen. Danach besteht ansonsten kein Anspruch auf Schadenersatz.
5. Anmeldung, Buchung eines Transports
Der Anbieter und die Leistungsträger sind nicht verpflichtet, die vom Kunden gemachten Angaben bezüglich der Richtigkeit (z.B. Adressen) zu überprüfen oder zu korrigieren. Durch Überweisung des Transportpreises ist die Buchung verbindlich und der Transportauftrag bzw. die Organisation des Transports kommt zwischen Auftraggeber und dem Anbieter für beide Parteien verbindlich zustande. Sollte der Transport zum Wunschtermin NICHT durchführbar sein, teilen wir dies dem Auftraggeber unverzüglich ausschließlich per E Mail mit!
6. Nicht enthaltene Leistungen
Sind Leistungen die nicht ausdrücklich aufgelistet, veröffentlicht oder schriftlich im Transportauftrag festgelegt wurden. Mündliche Zusagen oder Abmachungen von Leistungen gelten grundsätzlich als nicht enthalten.
7. Preis, Zahlungsweise, Fälligkeit
Der Transportpreis ist aus den einzelnen veröffentlichten Beschreibungen zu entnehmen. Es besteht keine Garantie seitens des Anbieters auf Aktualität der in den Medien angegebenen Preise und Angebote. Die zum Zeitpunkt der Anfrage aktuell geltenden Preise werden dem Leistungssuchenden jedoch vor Vertragsabschluss verbindlich mitgeteilt. Grundsätzlich ist der vereinbarte Frachtpreis in voller Höhe bei Transportbeauftragung – auf unserem Konto gutgeschrieben- fällig.
Ist aufgrund von Zeitproblemen eine fristgerechte Zahlung – eingehend auf unserem Konto vor Transportbeginn – nicht möglich, kann nach Rücksprache ein Inkasso durch unseren Mitarbeiter vor Ort erfolgen.
Sollte der Auftraggeber den festgelegten Zahlungsbetrag nicht entrichtet haben oder nach einer vorhergehenden Mahnung mit Festlegung einer Nachfrist die Zahlung nicht geleistet haben, hat der Anbieter das uneingeschränkte Recht vom Transportauftrag zurückzutreten und dies als Rücktritt seitens des Auftraggebers vom Auftrag zu bemessen. Für die vollständige Begleichung des Betrags haftet der Auftraggeber gegenüber dem Anbieter. Bei Nicht- oder Teilzahlung ist der Anbieter berechtigt, von dem Recht des Konnexen und inkonnexen Pfandrecht Gebrauch zu machen. Ein Anspruch auf Zahlung des Gesamtpreises der vertraglichen Leistung durch den Kunden/ Auftraggeber bleibt hiervon bis zur vollständigen Begleichung rechtlich unberührt bestehen.
Sollte es trotz größtmöglicher Sorgfalt trotzdem zu einem Schaden an dem uns überlassenen Transportgut kommen, besteht unabhängig hiervon keinerlei Rückhaltungsrecht des vereinbarten Frachtpreises oder Teilen hiervon.
8. Rücktritt
Ein Rücktritt von der in Auftrag gegebenen Transportleistung ist bis zum Zeitpunkt der Zahlung möglich – bis dahin bereits gezahlte Leistungen verfallen.
9. Änderung/Austausch von Motorrädern für den Transport
Die Änderung eines bereits gebuchten Motorrades und bezahlten Transportes ist gegen eine Gebühr von 50,00 € änderbar, sofern es sich um ein Fahrzeug gleicher oder kleinerer Größe (Abmessung und Gewicht) handelt.
10. Verspätung, außergewöhnliche Umstände
Wir sind bestrebt, die von uns bestätigten Anliefertermine einzuhalten – ausgenommen sind höhere Gewalt, Streik und/oder die Sicherheit gefährdende Witterungsverhältnisse sowie Vandalismus oder mutwillige Beschädigung oder Zerstörungen am Transportfahrzeug, oder dessen Fracht durch Dritte – eine Haftung für mögliche Folgeschäden gleich welcher Art sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt höhere Gewalt oder technische Defekte unvorhersehbar nach Vertragsabschluss und vor Transporttermin den eigentlichen Transport oder dessen planmäßige Durchführung können der Auftraggeber und der Anbieter den Auftrag kündigen.
Auf Grund erhöhter Baustellen, Grenzkontrollen, Straßensperrungen und ‑verengungen, kann es vorkommen, sind wir berechtigt, die im Angebot mitgeteilte Bikeabgabe und Bikerückgabe je um 4 Tage zu überziehen. Bitte daher keine kurzfristig zu dem Reisetermin liegenden TÜV oder Werkstatttermine vereinbaren!
11. Haftung
Unsere Haftung bezieht sich grundsätzlich nur auf den Transport von unverpackten Motorrädern, sowie der damit in Zusammenhang stehenden Be- und Entladevorgängen unserer Lkw, Transporter und Anhänger durch unser Personal, bzw. der von uns eingesetzten Partner. Zum Motorrad mitaufgegebenes Gepäck ist grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen.
Vom Kunden selbst verzurrte Motorräder – sofern auf den Übergabedaten festgehalten – werden ebenfalls unter Haftungsausschluss befördert.
Transporte werden grundsätzlich nach den Bestimmungen der Transportversicherung abgewickelt. Sollte trotz größter Sorgfalt eine Beschädigung am Fahrzeug aufgetreten sein, verweisen wir auf einen Reparaturbetrieb, nach Wahl des Kunden! Allerdings gilt zu beachten, dass die Reparatur erst nach Zugang und Bestätigung seitens der SMT durchgeführt werden darf. Sollte der KV nach Meinung der SMT stark von einem normalen Wert abweichen, so ist die SMT berechtigt, einen anderen Fachbetrieb mit einzuschalten. Bei durch den Transport entstandenen Beschädigungen kommt bis maximal zum Zeitwert des Motorrades der Transporteur auf.
Grundsätzlich wird bei Transportbeginn- und Transportende ein Übergabeprotokoll oder Fotomaterial angefertigt – dieses Protokoll, diese Fotos sind für evtl. Beanstandungen zwingend. Wird kein Übergabeprotokoll gefertigt, gilt dies als Haftungsausschluss.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass uns Schäden unverzüglich bei Übergabe angezeigt werden müssen. – spätere Reklamationen können aus versicherungstechnischen Gründen nicht anerkannt werden.
12. Lagerung oder Zwischenlagerung von Fahrzeugen
Bei einer erwünschten oder festgelegten Lagerung oder Zwischenlagerung vom Fahrzeug kann kein spezieller oder zusätzlicher Versicherungsschutz zur Abdeckung von Schäden oder Diebstahl an und vom Fahrzeug seitens des Anbieters gewährleistet werden. Hier treten grundsätzlich bestehende Kraftfahrzeugversicherungen oder Schutzbriefe des Fahrzeugs in Kraft. Bei nicht ausreichendem oder bestehendem Versicherungsschutz ist grundsätzlich die Lagerung oder Zwischenlagerung vom Fahrzeug auf Gefahr und Verantwortung des Fahrzeuginhabers.
Eine Haftbarmachung dem Anbieter gegenüber ist in diesem Fall gänzlich ausgeschlossen.
13. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist die Abtretung von Ansprüchen der Auftraggeber gegenüber dem Anbieter an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte. Dies betrifft auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorgezeichneter Ansprüche des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.
14. Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen
Sie können als Kunde Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung unserer Beratungs- und/oder Vermittlungsleistung nur innerhalb eines Monats geltend machen. Wir empfehlen ausdrücklich, dies schriftlich zu tun, um Missverständnisse weitestgehend zu vermeiden.
Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten Transportleistungen.
15. Datenschutz
Alle Daten der Auftraggeber, die uns im Rahmen der Abwicklung der Reisen zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Siehe hierfür unter folgendem Link: https://sarda-moto-tours.de/Datenschutz/
16. Verjährung
Vertragliche Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung dem Vertrag nach enden soll. Wurden solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Anbieter / Leistungsträger die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder / und zusätzlichen Geschäfts‑, Transport- und Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten diese eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen nicht. An der Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
18. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche, die ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen aus der Beförderung geltend macht, ist ausschließlich der Sitz des Anbieters.
Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Für Kunden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ist Gerichtsstand und Erfüllungsort ausschließlich Nürnberg.